Fördermittel : Wie FTS & FTF richtig gekennzeichnet werden
Mit der zunehmenden Verbreitung von FTF und FTS stellen sich bei Herstellern, Händlern sowie Betreibern Fragen zu Zuständig- und Verantwortlichkeiten in Projekten. Eine neue Broschüre des VDMA-Fachverbands Fördertechnik und Intralogistik ordnet die Inverkehrbringung von Geräten und Systemen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ein. „Das ist wichtig, weil sich bspw. durch sogenannte Plug-and-Play-Lösungen Zuständigkeiten verändern können. Gleiches gilt auch, wenn nachträglich Fahrzeuge ergänzt werden. All das kann sich auf die Kennzeichnungspflicht auswirken, was wir in der Broschüre ausführlich darstellen“, erklärt Andreas Scherb, Fachabteilung Fahrerlose Transportsysteme im VDMA-Fachverband Fördertechnik und Intralogistik.
(Lesen Sie hierzu auch: Autonome mobile Roboter und Fahrerlose Transportsysteme: Der FACTORY-Überblick)
An zwei Beispielen verdeutlicht die Broschüre deshalb zwei gängige Verfahren des Inverkehrbringens, die jedoch sehr unterschiedliche Ergebnisse in der CE-Kennzeichnung zur Folge haben. Auch wenn nachträglich der FTS-Fuhrpark erweitert wird, stellt sich die Frage der CE-Konformität, die je nach Bestand eine ‚Wesentliche Veränderung der bestehenden Maschine‘ gemäß Maschinenrichtlinie bedeuten kann. „Wir hoffen, damit Anbietern und Anwendern eine wichtige Orientierung in der komplexen Thematik zu geben“, so Andreas Scherb.
Worauf sollten Ihrer Meinung nach Hersteller und Betreiber achten?
Andreas Drost, Mitglied des Vorstands der Fachabteilung FTS im VDMA-Fachverband Fördertechnik und Intralogistik:
Hersteller sollten das Thema Inverkehrbringung bereits im Vorfeld über den gesamten Prozess vom Anfrageerhalt bis zur Umsetzung denken und den KundInnen entsprechend beraten. Es ist wichtig, über die Pflichten aufzuklären und ein einheitliches Verständnis zu haben. Die Broschüre kann dabei sowohl für den Hersteller als auch für den KundInnen eine sinnvolle Orientierung geben. Auch auf Betreiberseite ist ein Verständnis der Sachlage wichtig, um z.B. überhöhte Forderungen zu relativieren, die meist aus der eigenen Arbeitssicherheit kommen und zum Teil technisch gar nicht erfüllbar sind. So kann der Betreiber auch dem Lieferanten das Vertrauen geben, dass man Richtlinien sowie Normen befolgt und nach einer Handlungsempfehlung, wie der Broschüre, zu einer guten Anlage kommt. Es geht einfach um Transparenz und Klarheit der Zuständigkeiten bei allen Beteiligten.
In der Broschüre werden die Möglichkeiten der CE-Kennzeichnung von FTS als Gesamtheit von Maschinen und als Einzelmaschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie dargestellt. Warum?
Heiko Vellinga, Vorsitzender der zuständigen Arbeitsgruppe in der Fachabteilung:
Mit diesen zwei Fallbeispielen haben wir versucht die Thematik CE-Kennzeichnung zu verdeutlichen. Beides sind am Markt gängige Verfahren und haben aber sehr unterschiedliche Ergebnisse in der Kennzeichnung. Zusätzlich beinhalten sie auch für die nachträgliche Einbringung von weiteren FTS Vor- bzw. Nachteile, die sich in dem jeweiligen Aufwand zur Beurteilung der genannten Systeme widerspiegeln.
Warum ist dieser Aspekt nach der erstmaligen Inverkehrbringung so wichtig?
Heiko Vellinga: KundInnen erweitern oft ihren FTF-Fuhrpark und dadurch wird natürlich auch die Frage der CE-Konformität von bestehenden Anlagen berührt. Aus diesem Grunde haben wir die zwei Fallbeispiele zur CE-Kennzeichnung gewählt, um die Auswirkungen einer Erweiterung darzustellen. Im einfachsten Fall lässt sich ein Fahrzeug unkompliziert hinzufügen. Es ist aber auch möglich, dass eine komplette CE-Neu-Kennzeichnung einer bestehenden Anlage erfolgen muss. Es handelt sich natürlich nur um exemplarische Fallbeispiele, es sind sicher noch weitere Konstellationen möglich. Wichtig ist die Betrachtungs- und Vorgehensweise und dafür möchten wir sensibilisieren.
Die Broschüre steht in deutscher und englischer Fassung unter vdma.org/documents zum Download bereit.
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