Coronavirus : Diese Punkte des Covid-19-Pakets könnten Ihrem Unternehmen helfen

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Immer mehr Produktionen werden gestoppt, zuletzt haben die Industrie-Riesen Opel, Magna und Engel einige ihrer Werke temporär geschlossen. Begründet wird dies durch Lieferengpässe, der Unsicherheit der immer weiter ausschreitenden Pandemie und am Mangel der verfügbaren Ressourcen für die Gesamtproduktion. Das Institut für Höhere Studien geht davon aus, dass Österreichs Wirtschaft 2020 schrumpfen wird, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag erwartet gar als Folge der Coronavirus-Pandemie den schlimmsten Einbruch der Weltwirtschaft seit der Finanzkrise der Jahre 2008/09. „Selbst unter der Annahme, dass sich die Lage im zweiten Halbjahr entspannt und die Geschäfte wieder besser laufen, werden wir die zusätzlichen Rückgänge in diesem Jahr nicht mehr wettmachen können", meint VDMA-Präsident Carl Martin Welcker. Um Unternehmen in der schwierigen Situation auszuhelfen, stellt die Bundesregierung ein vier Milliarden schweres Covid-19-Paket zur Verfügung, das einerseits die Maßnahmen zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung finanziert andererseits auch die Kurzarbeit deutlich ausweitet und vereinfacht. Das Gesetz soll mit Ende 2020 wieder außer Kraft treten. Die Industriellenvereinigung, die Wirtschaftskammer und auch der Zentralverband Spedition & Logistik unterstützen und begrüßen das von der Bundesregierung bereitgestellte Krisenpaket. Das Vier-Milliarden-Euro-Paket bringt jedoch Fragen auf. Welche Punkte des Pakets kommen der Industrie zugute?

1. Corona-Kurzarbeit

In den vier Milliarden Euro enthalten ist ein Topf mit 400 Millionen Euro für spezielle Kurzarbeit. Primäres Ziel dieser neuen Form der Kurzarbeit ist, die bewährten Fachkräfte und die Arbeitsplätze zu sichern und die Liquidität des Unternehmens zu erhalten. Die Corona-Kurzarbeit soll stark erweitert werden, um möglichst viele Arbeitnehmer in Beschäftigung zu halten. Das neue Modell sieht eine deutlich stärkere Arbeitszeitreduktion als bisher vor. Es besteht zum ersten Mal sogar die Möglichkeit, vorübergehend gar nicht zu arbeiten und trotzdem beschäftigt zu bleiben. Bisher blieb dafür als einzige Konsequenz die Arbeitslosigkeit. Es soll innerhalb von 48 Stunden abrufbar sein, bisher waren dafür mehr als sechs Wochen notwendig. Jedoch gibt es einige Punkte zu beachten. Vor der Inanspruchnahme der Kurzarbeit müssen Zeitguthaben und alte Urlaubstage abgebaut werden. Egal, ob gesund oder krank, das volle Entgelt muss bezahlt werden. Die Nettoersatzrate bei dem Kurzarbeitsmodell beträgt zwischen 80 und 90 Prozent. Diese Kosten trägt das Arbeitsmarktservice, Sozialversicherungsbeiträge übernimmt ab dem ersten Monat der Bund. Der Arbeitgeber darf währenddessen keine Kündigungen aussprechen. Außerdem kann die Kurzarbeit nicht auf ewig gelten, sondern kann maximal drei Monatelang in Anspruch genommen werden. Im Zeitraum der Kurzarbeit muss die Normalarbeitszeit mindestens 10% betragen, jedoch sind Überstunden durchaus möglich.

Die Industriellenvereinigung sieht darin eine praktikable, flexible und unbürokratische Regelung, um möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. „Die angekündigte ‚Corona-Kurzarbeit‘ wird dazu beitragen können, etwa indem sie künftig innerhalb von 48 Stunden abrufbar sein soll“, so der Generalsekretär der Industriellenvereinigung, Christoph Neumayer.

2. Stärkung der Lieferketten

Laut einer Blitzumfrage des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer sind bereits knapp 60 Prozent der Maschinenbaubetriebe von Störungen der Lieferketten betroffen, die Lieferländer Italien und China bereiten dabei die größten Schwierigkeiten. Kapazitätsanpassungen sind die Folge. Lieferketten in China erholen sich wieder einigermaßen, bei europäischen Lieferketten komme es aktuell weiter zu massiven Einschränkungen. Nur, wenn ein grenzüberschreitender Warenverkehr ermöglicht wird, kann die Produktion von exportierenden Unternehmen aufrecht erhalten bleiben. „Die bevorstehenden und notwendigen Maßnahmen bedeuten eine Herausforderung für uns alle, der wir uns gemeinsam – Menschen und Unternehmen – stellen müssen. Die vorgelegten Instrumente und Maßnahmen stärken das Vertrauen, dass die Krise bewältigt werden kann“, so Neumayer.

3. Überbrückungskredite

COVID-19 bringt Einnahme- und Lieferausfälle mit sich, die sich auf den Umsatz der Unternehmen negativ auswirkt. Das will Fonds übernehmen. Gefördert werden dabei gewerbliche und industrielle KMU und Leitbetriebe. Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen wie etwa Wareneinkäufe oder Personalkosten an Unternehmen, die wegen der COVID-19-Pandemie über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen. Die Maßnahme muss der Sicherung und der Erweiterung der Liquidität dienen. Kreditfinanzierungen, die vor weniger als sechs Monaten getätigt worden sind, sind von einer Garantieübernahme ausgeschlossen. Die Liquiditätshilfen bewahren Unternehmen vor finanziellen Schwierigkeiten, die über das Abbaumanagement-Gesellschaft des Bundes abgewickelt werden. Kommt es wegen Lieferausfällen zu Produktionsstillständen, besteht nach ständiger Rechtsprechung eine Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Betriebsstörungen, die durch einen Mangel an Arbeitsstoffen oder Energie hervorgerufen werden, sind daher der Sphäre des Arbeitgebers zuzurechnen. Dies gilt auch für das erhöhte Risiko der just-in-time-Produktion.

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