EU-Maschinenverordnung : Wann kommt die neue Maschinenverordnung?

Der Beschluss einer neuen Verordnung, die die bisherige Maschinenrichtlinie ablösen wird, ist in greifbarer Nähe. Die seit 2006 gültige Maschinenrichtlinie der Europäischen Union regelt die Sicherheitsanforderungen für Maschinen in der Industrie. Eigentlich waren Beobachter:innen der Meinung, dass sie nicht großartig geändert werden müsse. Umso überraschter waren viele, als im April 2021 die EU-Kommission einen ersten Entwurf für eine neue EG-Maschinenrichtlinie veröffentlichte, die jetzt Maschinenverordnung heißt.

Den nächsten wichtigen Schritt taten EU-Parlament, Rat und Kommission am 15. Dezember 2022, als sie eine Einigung über eine neue Maschinenverordnung erzielten. Diese müssen das EU-Parlament und der Rat nun noch förmlich beschließen. Das geschieht voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2023. Danach startet eine Übergangsphase von 42 Monaten, bis die Verordnung für alle Maschinen innerhalb der EU gültig sein wird.

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Wie lange die Maschinenverordnung gelten soll

Die Gültigkeit der kommenden Maschinenverordnung vorauszusagen, ist laut Torsten Gast, Leiter des Competence Center Services bei Phoenix Contact, schwer möglich. Die jetzige Maschinenrichtlinie war 16 Jahre gültig und hatte immer den Anspruch, technologieunabhängig zu sein. "Viele sind davon ausgegangen, dass die Maschinenrichtlinie nicht großartig geändert werden muss", erinnert sich der Sicherheitsexperte. Als dann die EU-Kommission mit einem Vorschlag kam, der weit mehr Änderungen vorsah als erwartet, seien alle überrascht gewesen.

"Ich halte es für sinnvoll, wenn die kommende Verordnung mindestens zehn Jahre Bestand hat, um den Maschinenbauern Planungssicherheit zu gewährleisten", so Gast weiter. "Ich sehe auch keine Notwendigkeit, dass man da zeitnah wieder groß etwas verändert". Denn: über den Leitfaden könne die EU-Kommission noch Änderungen in der Sichtweise hineinbringen. Allerdings gibt Gast auch zu bedenken, dass bei der kommenden Verordnung der Prozess vom Entwurf bis zur quasi-Absegnung nur eineinhalb Jahre gedauert hat, was enorm schnell ist. Daher schließt er nicht aus, dass es auch mit einer künftigen Verordnung wieder schneller gehen könnte als gedacht.