Kolumne : Was den Terminator, Teenies und Roboter verbindet

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© jim - stock.adobe.com

„Der Roboter, Dein Freund und Helfer“ … hört man eigentlich nie. Viel eher werden mit dem Begriff „Roboter“ negative Assoziationen verknüpft. Die kalte, seelenlose Maschine vs. den warmen, mitfühlenden Menschen. Ein nahezu klassisches Bild, das auch nur kurzem Nachdenken natürlich nicht standhält. Dass nicht jeder Mensch nur positive Attribute besitzt, ist leider eine Tatsache. Dankenswerter Weise ebenso, dass nicht jeder Roboter ein Killer ist (persönlich ist mir kein einziger bekannt). Sonst wäre jede moderne Fabrik oder Fertigungshalle ein Schlachtfeld.

Vor allem Fabriken haben in den letzten Jahrzehnten bewiesen, dass Roboter in der Realität nicht nur überaus nützlich, sondern auch friedlich und gehorsam sind. Warum also dieses Thema überhaupt noch diskutieren? Weil Roboter heutzutage vielleicht nicht intelligenter, aber doch autonomer und bewegungsfreudiger werden. Und mit der Autonomie der Roboter drängt sich auch die Frage auf: Wenn Eltern immer für ihre Kinder haften, haften dann Hersteller immer für ihre Roboter? Die gute (oder, je nach Sichtweise, schlechte) Nachricht: Nein, sicher nicht immer.

Das Besondere an (Industrie-)Robotern von heute oder der nahen Zukunft ist, dass sie nicht mehr stur einen vorgegebenen Ablauf „abspulen“, sondern ihre Umgebung wahrnehmen und auf diese reagieren. Wie diese Umgebung gestaltet ist, und somit auch, welche Ansprüche die Roboter genau erfüllen müssen, hängt aber nicht vom Hersteller des Roboters, sondern vom Kunden ab. Und so müssen beide dieser „Elternteile“ dazu beitragen, dem „Kind“ Roboter alles Nötige beizubringen.

Bedeuten autonome Roboter daher immer ein unkalkulierbares Risiko, ohne klare Rechtslage mangels spezieller Gesetze, die auf den Einsatz von Robotern zugeschnitten sind? Mitnichten. Einerseits sind die Risiken eines Fehlverhaltens durch einen Roboter bedeuten kalkulierbarer als z.B. die Risiken durch ein Fehlverhalten eines pubertierenden Teenagers. Andererseits ist die Rechtslage gerade infolge fehlender Spezialgesetze klarer als man annimmt (mit ein Grund, warum es bis heute kein „Teenagerhaftungsgesetz“ gibt). Es gelten dieselben bekannten und technologieneutralen (Haftungs-)Grundsätze, wie für alle anderen Verträge. So muss man nicht fürchten, nur aufgrund des Einsatzes von Robotern plötzlich die Cybersicherheitsregeln des NIS-Gesetzes* einhalten zu müssen. Natürlich bedeutet das auch, dass im Vertrag mit Hilfe von externen Experten und unter Einbindung der internen Fachpersonen und –abteilungen die notwendigen Details festgelegt werden müssen. Das ist aber auch bei jedem anderen komplexen Projekt der Fall.

Sind wir daher schon beim „Kollegen Roboter“ angelangt? Nein, noch lange nicht. Dafür fehlt es nicht nur etwa an ethischen Grundsätzen (an welchen bereits gearbeitet wird), sondern an Grundlegendem, wie z.B. der Kommunikation. So nimmt ein autonom fahrender Roboter einen vor ihm stehenden Menschen als Hindernis wahr und kann entsprechend reagieren. Der Mensch bekommt jedoch fast nie eine Rückmeldung und weiß nicht, was der Roboter als nächstes tun wird. Als einfache Lösung arbeiten Forscher an klaren Lichtsignalen, die der Roboter aussenden kann.

Roboter, wie auch die Gesetzeslage, werden immer komplexer. Doch auch wenn Rechtsfragen um den Einsatz von Robotern nie simpel waren und es auch nicht sind, so sind Roboter bis heute keine Terminatoren. Auch nicht im rechtlichen Sinn.

* Das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz legt ein hohes Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen in kritischen Infrastrukturen fest.