Gesetzeslage : Was bringt die Novelle des EEffG?
Bürokratisch und mit Scheinmaßnahmen versehen, diesen Ruf hat das geltende Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG). Mit dem EEffG, seit 2015 in Kraft, sollte bis Ende des Jahres 2020 die Energieeffizienz in Österreich um 20 Prozent gesteigert und gleichzeitig auch die Versorgungssicherheit verbessert werden. Dieser Etappenplan, der auf EU-Zielvorgaben beruht, wird nun für die nächste Dekade im EEffG NEU eingebettet. Die Vorgabe für 2030: Steigerung der Energieeffizienz um 32,5% gegenüber dem Basisjahr 2007. Welche Neuerungen sich dafür auf gesetzlicher Ebene abzeichnen und wo unbedingt Verbesserungsbedarf besteht, darüber sprach FACTORY mit Andreas Karner und Josef Buchinger vom Beratungsunternehmen ConPlusUltra.
FACTORY: Was kommt mit der Novellierung des EEffG auf Unternehmen zu?
Andreas Karner: Bis dato sind lediglich bruchstückhaft die Methoden, Annahmen und Berechnungsergebnisse zu wesentlichen Zielgrößen des geplanten Nachfolgeregimes für das neue EEffG Regime bekannt. Es ist davon die Rede, dass der Methodenkatalog bereinigt werden soll: Dieseladditive, Tausch auf fossile Energieträger (z.B. Gaskesseltausch), Wassersparplättchen und Beleuchtungsmaßnahmen bei Haushalten sollen gestrichen werden. Diese Maßnahmen generieren kaum Einsparungen und werden wegfallen, weil etwa der Marktschnitt bereits sehr effizient ist oder die Durchdringungsrate schon sehr hoch (z.B. LEDs bei Haushalten).
Josef Buchinger: Zudem soll die Verpflichtung auf KMU ausgeweitet werden, wobei hier eine Deckelung des Energieverbrauchs auf 2 GWh Strom bzw. 2,7 GWh Erdgas für die Verpflichtung maßgeblich wäre. Leider fehlt ein solcher Schwellenwert für Transport, wo wir allgemein noch den größten Nachholbedarf haben.
FACTORY: Was ist aus Ihrer Sicht beim EEffG NEU wichtig?
Karner: Die Novelle des EEffG muss mehr auf effektive Wirksamkeit zur Effizienzsteigerung ausgelegt sein, also Anreize schaffen, um Energieeffizienz in den Unternehmen zu realisieren. Also auch etwas mehr die Begleitmusik als das Gesetz alleine zu forcieren, z.B. CO2-Steuer bzw. -Abgabe oder ein attraktiverer Energiepreis.
FACTORY: Die Energieeffizienzsteigerung soll effektiver werden, was ist daran so schwierig?
Karner: Die Energieeffizienzsteigerung wäre dann effektiv, wenn die Energiepreise (+ ein evtl. CO2-Preis) die Maßnahmen wirtschaftlicher darstellen lassen würde. Energie ist nach wie vor zu billig, weshalb Energieeffizienz nach wie vor für viele Unternehmen unattraktiv ist. Das ist aber per se nicht die Schuld des EEffG, sondern ein generelles Markt- bzw. Regulierungsproblem.
FACTORY: Werden sich Maßnahmen, mit denen man vor 2020 die Vorgaben übererfüllt hat, in der kommende Periode bis 2030 positiv auswirken?
Karner: Nein, die derzeitige Diskussion läuft in die Richtung, dass Maßnahmen vor 2020 in der Novelle gar nicht mehr anerkannt werden sollen.
FACTORY: Was sagen kritische Stimmen zum EEffG NEU?
Karner: Bislang vernommen sind kritische Stimmen, die v.a. die Minimierung des bürokratischen Aufwands, Vereinfachungen von Prozeduren zur Meldung bzw. Anerkennung, und somit eine höhere Rechtssicherheit für Unternehmen und Energielieferanten fordern. Doch auch klarere Regeln, um den Marktpreis von individuellen Energieeffizienz-Maßnahmen zu steigern, werden gefordert. Denn durch die Anerkennung von bereits oben genannten Scheinmaßnahmen ist es von Beginn der Periode 1 bis dato zu einem Verfall von ca. 70 bis 80 Prozent bei den Maßnahmen-Preisen gekommen.
FACTORY: Zum aktuell geltenden Gesetz: Das EEffG wird häufig als zu bürokratisch kritisiert, wie sehen Sie das?
Buchinger: Der hohe bürokratische Aufwand, z.B. die sich stets ändernden Anforderungen bei den Meldungen im Unternehmensserviceportal (USP), ist eine Schwachstelle des geltenden EEffG. Kritisiert wird auch die nicht ausreichende Rechtssicherheit bei der Einmeldung und Anerkennung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Energielieferanten fordern in der Novelle daher die Prüffristen für die Anrechenbarkeit von Maßnahmen zu verkürzen. Eine schnellere Rechtssicherheit in der Abwicklung mit Unternehmen sowie Planungssicherheit sind notwendig. Damit in Verbindung steht eine weitere Forderung. Der Stichtag für die Meldung von Maßnahmen soll vom 14.2. des Folgejahres bis zum Sommer (z.B. Ende Juni) verlängert werden, das reduziert den Zeitdruck zu Jahresbeginn.
FACTORY: Welche Schwierigkeiten haben Sie mit dem auslaufenden Gesetz in der Praxis erlebt?
Karner: Unklare Rahmenbedingungen am Beginn der 1. Gesetzesperiode gepaart mit Überadministration in Bezug auf Meldung von umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen haben zu großem Unmut bei vielen Unternehmen geführt. Es gab keine klaren Spielregeln bei der Maßnahmenanerkennung, große qualitative Unterschiede bei der Bewertung durch Energiedienstleister oder Unternehmen. Dadurch kam es teilweise zur Verwässerung der Anforderungen an Energieeffizienz.
FACTORY: Es ist auch immer wieder von Grauzonen im EEffG die Rede gewesen, können Sie dazu mehr sagen?
Buchinger: Die Monitoringstelle ist keine Behörde, und kann demnach keine behördlichen Überprüfungen bzw. Verwaltungsübertretungen (z.B. keine rechtzeitige Einmeldung von Energieaudits) ahnden. Es gibt „Free Riders“ bei den Unternehmen, die dem Gesetz „entkommen“. Das größte Schlupfloch sind die vielen Scheinmaßnahmen, z.B. wassersparende Armaturen und Diesel-Additive. Sie wurden bisher als Energieeffizienzmaßnahmen anerkannt, haben jedoch de facto keinerlei Wirkung auf den Endenergieverbrauch.
FACTORY: Zum Abschluss ganz allgemein: Zu welchen Energieeffizienzmaßnahmen raten Sie Unternehmen?
Karner: Komplexe Maßnahmen sind meist branchen- und damit prozessabhängig, aber es gibt viele typische Maßnahmen, die allerorts zu finden sind: Einsatz von Wärmepumpen um fossile Energieträger zur Wärme-/Kälteerzeugung zu ersetzen, Wärmespeicherung, individuelle Prozessoptimierungen oder Maßnahmen zur Effizienzsteigerung von Motoren/Antrieben, Beleuchtungen, Lüftungs-, Klimaanlagen und dgl. Im Bereich Transport lohnt es sich Routenoptimierungen, Spritspartrainings oder Einsatz von E-Mobility umzusetzen. Im Gebäudebereich sind es die thermische Sanierung, der Einsatz von Photovoltaik zur Eigenstromerzeugung (Reduktion Fremdstrombezug) oder der Heizkesseltausch.
FACTORY: Welche Einsparungen konnten Ihre Kunden erzielen?
Karner: Auf konkrete Kunden kann ich nicht eingehen, aber soviel sei gesagt: wir haben im Jahr 2019 an die 40 Energieaudits durchgeführt -quer durch alle Branchen: Industrie, Dienstleistungen, Handel, Transportunternehmen - und haben mehr als 140 GWh an Energieeinsparungen mit ~ 9 Millionen EUR identifiziert.
Danke für das Gespräch!
Zu den Personen:
Andreas Karner ist Consultant und Partner im Beratungsunternehmen ConPlusUltra. Seit zwanzig Jahren berät er innovative Unternehmen, Gewerbe und Industrie in den Bereichen Energieeffizienz, und erneuerbare Energie. Zudem ist Karner Trainer bei Quality Austria für das Energie Management System ISO 50001.
Josef Buchinger ist seit 2013 im Beratungsunternehmen ConPlusUltra und führt Energieaudits nach EN 16247 / ISO 50002 in der Industrie und großen Organisationen durch. Buchinger ist unter anderem Trainer für Energiemanagement, EE-Technologien und Energiecontrolling.