Denios : Pflicht: Kennzeichnung von Chemikalien

Umstiegshilfe GHS Gefahrengut
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Bislang wurde die Kennzeichnung von Gefahrstoffen teils von Land zu Land unterschiedlich und uneinheitlich vorgenommen. Auch die Kriterien zur Einstufung von Gefahrstoffen waren nicht einheitlich. Daraus resultierten auch erhebliche Risiken hinsichtlich Lagerung, Handling, Transport sowie Umwelt- und Arbeitsschutz. Mit dem "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals", kurz GHS, soll die Kennzeichnung von Chemikalien weltweit vereinheitlicht werden.

Weltweit einheitliche Kennzeichnung.

Intention des GHS ist es, global einheitliche Regeln für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien, sowohl für den Umgangsbereich als auch für den Transportbereich zu erreichen. Mit dem GHS gibt es neue Einstufungskriterien und Kennzeichnungselemente, die sich von der derzeitigen Stoff- und Zubereitungsrichtlinie in gewissen Punkten unterscheiden. In Europa wird das GHS durch die sogenannte CLP-Verordnung implementiert. Reinstoffe sind bereits seit dem 1.12.2010 verbindlich nach dem GHS System zu kennzeichnen. Für Gemische tritt diese Verordnung nun ab dem ersten Juni 2015 verbindlich in Kraft. Die Kennzeichnungspflicht betrifft neu in Umlauf gebrachte Gebinde, eine Doppelkennzeichnung mit alten und neuen Symbolen ist unzulässig.

Keine Neukennzeichnung für Altbestände im Lager.

Für Hersteller von Chemikalien ist zu beachten, dass natürlich auch die zu den Chemikalien gehörigen Sicherheitsdatenblätter diesbezüglich überarbeitet werden müssen. Denios unterstützt hier durch kostenlose GHS-Umsteigehilfe. Jeder Betrieb ist gesetzlich dazu verpflichtet, gelagerte und verwendete Gefahrstoffe regelkonform gemäß dem GHS bzw. der CLP-Verordnung zu kennzeichnen. Alle wichtigen Änderungen, die neuen GHS-Symbole inkl. den dazugehörigen Hinweisen sind in der GHS-Umsteigehilfe zusammengefasst.