Maschinensicherheit : Nachrüsten vs Umbauen

Thomas Müller
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Factory: Wann ist Nachrüsten besser als Umbau - gibt es da eine klare Linie für die Entscheidung?

Thomas Müller: Nachrüsten und Umbauen sind zwei grundverschiedene Dinge – die Frage „entweder / oder“ stellt sich daher nicht. „Nachrüsten“ ist das technische auf den Stand bringen eines Arbeitsmittels. Der Begriff „Umbauen“ steht hingegen für die Änderung eines Arbeitsmittels in einem größeren Umfang als das ursprünglich vom Hersteller oder Inverkehrbringen vorgesehen war. Geregelt ist das insbesondere im §35 ASchG.

Was meint die aktuelle Gesetzeslage dann dazu?

Müller: Als (verwaltungsrechtliche) Mindestanforderung ist der 4. Abschnitt der Arbeitsmittelverordnung einzuhalten – ist das nicht der Fall, besteht eine gesetzlich geregelte Pflicht zur Nachrüstung. Beispielsweise gibt der § 33 Abs 5 des ASchG vor: „Es dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die nach dem Stand der Technik die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer so gering als möglich gefährden.“ Somit gibt es auch keinen Bestandsschutz für Maschinen. Der Umbau ist in Österreich (Ländersache) über den §35 definiert.

Gibt es dazu auch Unterstützung oder Beratung in dieser komplexen Materie?

Müller: Zur Erleichterung der Umsetzung gibt es einen guten Infofolder der AUVA, der den damit verbundenen Bewertungskriterienablauf übersichtlich beschreibt. Umbauten sind somit auch ohne erneutes Zertifizierungsverfahren möglich.

Was spricht nun konkret für das Nachrüsten in der Maschinensicherheit – was sind da die wichtigsten Eckpunkte?

Müller: Einer der Vorteile des Nachrüstens ist jedenfalls die Rechtssicherheit und die daraus resultierende Risikominderung in Hinblick auf die Gefahr, in irgendeiner Form belangt zu werden. Ebenfalls klar ist der Nachteil, die gesetzlichen Vorgaben bei Nichtnachrüstung zu verletzen.

Und wie sieht das dann beim Umbau aus, was gilt als Argument für ihn, was dagegen?

Müller: Ein Vorteil des Umbaus ist die weitere Verwendung von „alten“ bzw. gebrauchten Maschinen und das dadurch mitunter geringere Investitionsvolumen bei neuen Herausforderungen. Das kann aber durchaus auch trügerisch sein und schnell zum Kostentreiber werden. Zudem können „kleine“ Umbauten dazu führen, dass der Originalhersteller/-Inverkehrbringer weiterhin die primäre Verantwortung für das Arbeitsmittel trägt und in Haftungsfragen herangezogen werden kann.

Wie helfen Sie dem Kunden dabei, die richtige Entscheidung zu treffen?

Müller: Wir sensibilisieren unsere Kunden auf das Thema Maschinensicherheit und helfen ihnen dabei, die komplexen rechtlichen Anforderungen zu verstehen. Darüber hinaus zeigen wir Wege und Lösungen für ganz individuelle technische Herausforderungen auf – sowohl durch projektbezogene Beratung als auch durch unsere Workshops und Trainings.

Wie sehen Sie die Zukunft der Maschinensicherheit und Ihre Position darin?

Müller: Es gibt noch viel zu tun in puncto Maschinensicherheit. Maschinen, die bereits in Betrieb sind, gilt es sicherer zu machen und gleichzeitig neue Ideen und Konzepte in der Maschinensicherheit zu entwickeln und umzusetzen. Dafür leisten wir unseren Beitrag, damit es am Ende des Tages weniger verunfallte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt.

Welche Innovation macht Festo aus eigener Sicht zum Sicherheitsexperten?

Müller: Das herausragendste Beispiel ist aus meiner Sicht der persönliche Service. Echte Maschinensicherheit lässt sich oft nicht 0815 erreichen, da ist technisches Know-how und auch eine sehr gute Kenntnis der rechtlichen Vorgaben gefragt. Genau hier brauchen viele unserer Kunden Unterstützung. Sie können sich entscheiden, ob sie die eigenen Mitarbeiter in Sachen Maschinensicherheit von uns schulen lassen möchten oder zum Beispiel ein Sicherheitsconsulting für eine bestimmte Anlage bevorzugen. Wir können für jede Anforderung das optimale Service-Package schnüren.

Vielen Dank für das Gespräch!

Das Gespräch führte Gerhard Franz Roth