Bojana Vareskic : Ist ein Ersatzteillager Pflicht?

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Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Dieser Grundsatz ist auf alle Aspekte des geschäftlichen Lebens umzulegen, auch bei Ersatzteillager. Verabsäumt es der Hersteller, Ersatzteile parat zu halten, kann dies teuer werden. Im schlimmsten Fall ist die gesamte Maschine ohne eine spezielle Komponente unbrauchbar und damit monetär zu ersetzen. Mangelndes rechtliches Wissen kann sich damit rächen.

Ist ein Ersatzteillager Pflicht?

Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Verpflichtung für das Halten eines Ersatzteillagers. Das Gesetz enthält lediglich Regelungen, welche den Vorrat an Ersatzteilen ratsam machen.

Dazu gehört insbesondere die Gewährleistung. Danach sind Mängel an der Maschine zunächst zu verbessern oder auszutauschen. Sollte dies nicht möglich sein, hat dies eine Preisminderung oder Auflösung des Vertrages samt Rückzahlung des Kaufpreises zur Folge. Bei Verschulden kommen sogar schadenersatzrechtliche Ansprüche in Betracht. Um dem primären Gewährleistungsbefehl Genüge zu tun und weitere Kosten zu vermeiden, empfiehlt es sich daher Ersatzteile schnell bei der Hand zu haben.

Muss ein eigenes Ersatzteillager unterhalten werden?

Oftmals bieten die betrieblichen Räumlichkeiten nicht genügend Platz für die Lagerung von Ersatzteilen. Dies ist aber auch nicht nötig. Der Verkäufer hat das Ersatzteillager nicht selbst zu halten. Er kann die Ersatzteile auch von Dritten beziehen und damit sogar seine Haftung zu einem gewissen Grad auslagern. Hier ist es ratsam, entsprechende vertragliche Vorkehrungen zu treffen, um insbesondere Regressansprüche voll ausschöpfen zu können.

Wie lange sind Ersatzteile vorrätig zu halten?

Die Dauer der Lagerung von Ersatzteilen ist wesentlich und steht im Spannungsverhältnis zwischen anfallenden Kosten und künftigen schadenersatzrechtlichen Risiken. Jeder Tag der Lagerhaltung wird daher gründlich abgewogen. In Österreich beträgt die Gewährleistungspflicht bei beweglichen Sachen grundsätzlich zwei Jahre. Diese kann vertraglich verkürzt sowie auch verlängert werden. Grenze ist die Sittenwidrigkeit. Außerdem lohnt es sich, Verjährungsfristen im Hinterkopf zu behalten. Diese betragen für den Ersatz von Schäden in der Regel drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, maximal jedoch 30 Jahre.

Schlussendlich kommt es stets auf die vertraglichen Gegebenheiten an. Oftmals werden Garantien für die Mängelfreiheit von Maschinen erteilt. Damit leistet der Verkäufer implizit auch für die Lieferung von Ersatzteilen Gewähr. In einem solchen Fall ist es ratsam, Ersatzteile zumindest für den garantierten Zeitraum aufzubewahren.

Conclusio

Rechtliches Hintergrundwissen ist für das Betreiben eines Ersatzteillagers wesentlich und hilft Kosten zu reduzieren. Insbesondere sind die Regelungen zur Gewährleistung relevant. Auch müssen vertragliche Leistungszeiträume und zugesicherte Garantien für die Ausgestaltung des Ersatzteillagers beachtet werden. Daher sind Vertragswerke mit Bedacht zu verfassen.

Tipp der Redaktion: Bojana Vareskic wird auf Österreichs größter Plattform für Ersatzteilmanagement, der ETT (5. März, St. Valentin) einen Vortrag halten. 👉🏽 www.ersatzteiltagung.at