Kurzarbeit : COVID-19: Was bringt Corona-Kurzarbeit den Unternehmen
Unternehmen haben zur Zeit wegen des Covid-19 alle Hände voll zu tun und müssen in den nächsten Tagen Entscheidungen zum Wohl des Unternehmens und der Belegschaft treffen. Mit der wesentlichen Änderung des Kurzarbeitsmodells greift die Regierung Arbeitgebern und Arbeitnehmern unter die Arme. Mit Montag, 16.03.2020, können Unternehmen Anträge auf das neue Kurzarbeitsmodell stellen.
Was das Corona-Kurzarbeitsmodell attraktiv macht?
Die Kurzarbeit kann auf maximal drei Monate abgeschlossen werden.
Die Arbeitszeit kann vorübergehend auf Null gesetzt werden.
Die Nettoersatzrate bei dem Kurzarbeitsmodell beträgt zwischen 80 und 90 Prozent. Diese Kosten trägt das Arbeitsmarktservice (AMS)
Sozialversicherungsbeiträge übernimmt ab dem ersten Monat der Bund.
Im Zeitraum der Kurzarbeit muss die Normalarbeitszeit mindestens 10% betragen.
Überstunden sind möglich.
Was gilt es zu beachten?
Vor der Inanspruchnahme müssen Zeitguthaben und alte Urlaube abgebaut werden.
Die Kurzarbeit ändert nichts an der vollen Entgeltzahlung bei Urlaub oder Krankheit.
Während der Kurzarbeit dürfen keine Kündigungen ausgesprochen werden.
Welche Schritte bei Kurzarbeit zu setzen sind, Beispiel und Vorlagen für Vereinbarungen erhalten Sie auf der Seite der WKO.
Arbeitnehmer können sich bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft informieren.
Welche Auswirkungen erwarten Sie für Ihren Betrieb? Können Sie für Ihre Mitarbeiter oder Kollegen Home Office-Lösungen anbieten? Tauschen Sie sich gerne mit uns aus und teilen Sie uns auf Facebook mit, wie Sie in Ihrem Unternehmen mit der Situation umgehen.