Übersee : Containergewicht: Sind Sie bereit für das Solas-Abkommen?
Ab Juli dieses Jahres wird es ernst für Exporteure, die ihre Waren in Container verpackt auf Containerschiffen nach Übersee verschicken. Ab diesem Zeitpunkt gilt die sogenannte „Safety of Life at Sea Convention“ (SOLAS-Übereinkommen), das die Gewichtsverifizierung von beladenen Exportcontainern gesetzlich vorschreibt. Ab Juli treten in allen Unterzeichnerstaaten, darunter auch Österreich diese Änderungen des SOLAS-Übereinkommens in Kraft, gemäß denen Container nur auf Seeschiffe verladen werden dürfen, wenn dem Reeder die verifizierte Bruttomasse des Containers vorliegt. Mit genauen Gewichtsangaben der in den Containern verpackten Waren will man erreichen, dass die Reeder die Container an Bord der Schiffe optimal und sicher verstauen können, um Überladungen und damit Katastrophen wie sie in der Vergangenheit wegen Überladung durch falsche Gewichtsangaben öfter passiert sind, zu vermeiden. In der Praxis heißt das: Alle Akteure, die in den internationalen Transport von Seecontainern involviert sind – Absender (Produzent), Spediteure, Verpacker, Reeder, schiffsbuchende Verfrachter und Terminalbetreiber in den Häfen – müssen künftig penibel auf das Gewicht schauen, um den SOLAS-Bestimmungen gerecht zu werden.
Falsches Gewicht, teure Folgekosten
Das Gewicht jedes beladenen Containers muss vor der Verschiffung durch Wiegen ermittelt und vom Versender dem Terminal oder der Reederei, auf deren Schiff der Container verladen wird, mitgeteilt werden. Diese Angaben werden dann Bestandteil der Schiffspapiere. „Als Bedingung für die Verladung an Bord eines Schiffes soll der Verlader das Bruttogewicht eines Containers nachweisen“, heißt es in der neuen SOLAS-Regelung. Um das Gewicht festzustellen, können Versender zwischen zwei Optionen wählen. So wird bei Option eins der komplette beladene Container gewogen oder bei Option zwei das Gewicht aus den Einzelangaben der transportierten Ware sowie Verpackungs- und Füllmaterial und dem Leergewicht des Containers berechnet.
Richtiges Gewicht, eine Bringschuld
Verantwortlich für die Bestimmung und rechtzeitige Übermittlung des Gewichts ist allein der Versender, Produzent, auch wenn eine Reihe von Dienstleistern in den Prozess eingebunden ist. „Ihn trifft die Bringschuld des richtigen Gewichts“, heißt es in Spediteurkreisen. Gibt es für einen Container keine exakten verifizierten Gewichtsangaben, wird dieser nicht verladen und hat der dafür Verantwortliche sämtliche Folgekosten zu tragen. Das kann ganz schön ins Geld gehen, wenn ein Container bei der Verladung auf das Schiff ausgereiht, neu verwogen wird und dadurch Verzögerungen entstehen. In den Häfen werden die Gewichte stichprobenartig von Behörden überprüft. Ob es eine solche Behörde auch in Österreich geben ist, die Stichprobenkontrollen durchführt, ist derzeit noch nicht klar. In Deutschland ist es die Bundesgenossenschaft Verkehrswirtschaft (BGV).
Spezielle Waage für Container-Stapler
Bei Option eins wird für die Verwiegung des kompletten Containers mit einer nach dem österreichischen Maß- und Eichgesetz zugelassenen nicht selbsttätigen Waage zumindest der Klasse IV (Grobwaage) empfohlen. Bei Option zwei werden die einzelnen Waren, die in den Container verladen werden, verwogen und dokumentiert. Unternehmen wie beispielsweise Mettler Toledo oder Tamtron bieten Waagen, mit denen die genaue Gewichtsermittlung einschließlich Dokumentation möglich ist. Tamtron mit Sitz in Deutschland hat eine spezielle Waage für Container-Stapler entwickelt. Die Gewichtermittlung ist mit einem OnBoard-PC oder Android-Umgebung kompatibel, die Datenverbindung läuft über ein Cloud-Service und die Gewichtsdaten sind online jederzeit abrufbar. Die Waage ist in ERP-Systeme integrierbar und das Verwiegen erfolgt während des Arbeitsvorgangs ohne Zeitverlust, verspricht Tamtron. Auch Mettler Toledo bietet SOLAS-konforme Verwiegesysteme, mit denen beispielsweise im Versandlager des Produzenten verwogen und dokumentiert wird. Je nach Anwendungsfall werden individuelle Verwiegelösungen angeboten.
Containerstapler mit integriertem Wiegesystem
Eine praktische Wiegeeinrichtung hat das deutsche Unternehmen CES Containerhandling Equipment & Solutions entwickelt. Das sogenannte „Load Balancing System“ (LBS) ist ein nach eigenen Angaben kostengünstiges und einfaches im Spreader des Containerstaplers integriertes Wiegesystem, das bei der Verladung mit dem Stapler oder Kran das Gesamtgewicht des Containers ermittelt und dem Fahrer am Display anzeigt. Dieses System hat CSH gemeinsam mit dem deutschen IT-Dienstleister Tally Tech zu einem digitalen Gewichterfassungssystem unter Verwendung von Smartphones und Apps weiterentwickelt, das Tally Tech-Geschäftsführer Riccardo Hilpert derzeit nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich anpreist und potentiellen Anwendern konkrete Verhandlungen führt. Über eine App bekommt der Stapler-Fahrer genaue Informationen über das Gesamtgewicht und Gewichtsverteilung der Ladung im Container. Mit der App werden die erfassten Gewichte dann zertifiziert und verschlüsselt an das Tally Tech Rechenzentrum gesendet und von dort an die betreffende Reederei.
Zertifiziertes Gesamtgewicht
Die App erzeugt für jeden Verwiegevorgang eine Zertifizierungsnummer, die dem im System vorregistrierten Container zugeordnet wird. Damit erhält der Reeder rechtzeitig für seine Stauplanungen das zertifizierte Gesamtgewicht des Containers, das er zur Überprüfung sowohl an den Seehafenterminal als auch an den Versender rückkoppeln kann. Hilpert: „Ob ein Versender selbst die Kapazitäten zur Implementierung hat oder einen Spediteur mit der Verwiegung beauftragt, wir können bei der konformen Datenaufnahme, Datenaufbereitung, Datenversand, Protokollierung, Archivierung und Abrechnung helfen.“ LBS setzt dort an, wo die Waage „aufhört“ und gibt dem Anwender eine Lösung in die Hand und nicht nur ein Werkzeug.
SOLAS verlangt eine genaue Zuordnung eines verifizierten Gewichts zu einem Container, mit reiner Wägetechnik ist deshalb, besonders bei hohem Exportvolumen seitens des Anwenders noch lange nicht getan, so Hilpert gegenüber Factory.
Sie brauchen mehr Infos zu Sola?
Da die Umsetzung der neuen SOLAS-Bestimmungen nicht unbedingt unter einfach einzureihen ist, empfiehlt es sich das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) zu kontaktieren, wo es bei Franz Schwammenhöfer, dem Logistikbeauftragten des Ministeriums fundierte Informationen aus erster Hand gibt.