Plagiate : Chinas Patenttrick
Viele chinesische Maschinen, die da am Weltmarkt auftauchen sehen den Produkten aus dem deutschsprachigen Raum (D-A-CH) sehr ähnlich, was viele Firmenchefs sofort dazu veranlasst von Plagiaten zu sprechen. Nun stellt sich die Frage handelt es sich dabei wirklich vermehrt um Plagiate oder berechtigte Handlungen?
Laut einer Studie des deutschen Branchenverbands VDMA schätzen Experten den jährlichen Schaden durch Produktpiraterie für deutsche Betriebe auf rund 7,3 Mrd. Euro. Fakt dabei ist, dass es immer mehr Produkte auf dem Markt gibt, die den Originalen verblüffend ähnlich schauen aber aus patent- und markenrechtlicher Sicht keine Verletzung der Rechte des ursprünglichen Herstellers darstellen. Die chinesischen Firmen nutzen mittlerweile das Patentwesen sehr geschickt. Viele Produkte werden in Optik und Funktion so nahe wie möglich an die Originale herangebracht. Firmen in Österreich, Deutschland und der Schweiz haben aber das Problem, dass sie viele ihrer Technologien und Maschinen weder über Patente noch über Designs in China geschützt haben und so die Mitbewerber aus China diesen Umstand strategisch ausnutzen. Vielmehr noch die chinesischen Firmen melden selbst Schutzrechte auf sehr konkrete Lösungen an oder entwickeln sogar Ideen weiter um den ursprünglichen Herstellern das weitere Entwicklungspotential zu nehmen.
China ist größter Patentanmelder und das nicht ohne Grund
China ist mittlerweile zum bei weitem größten Patentanmelder weltweit geworden und weltweit die meisten Patentverletzungsprozesse werden dort geführt. Das Spannende dabei ist, dass nur ein sehr geringer Anteil dieser Verletzungsprozesse von Ausländern geführt werden. Der Grund dafür liegt schlicht im fehlenden Eigenschutz.
Zwei aktuelle Beispiel aus meiner Praxis zeigen die Probleme sehr gut. Ein Maschinenbauer für die Automobilzulieferteilproduktion musste feststellen, dass eine Maschine nahezu eins zu eins kopiert wurde. Die genaue Analyse zeigte, dass keine Schutzrechte auf das äußere Erscheinungsbild angemeldet worden waren und dass die Technik als altbekannt eingeschätzt wurde und daher auch keine Patente angemeldet wurden. In Europa könnte man gegen eine derartige „glatte Übernahme“ eines fremden Arbeitsergebnisses aus dem Unlauterer-Wettbewerbs-Gesetz (UWG) vorgehen. Hier sind die Möglichkeiten in China selbst jedoch eher beschränkt.
Ein zweites Maschinenbauunternehmen verlor einen Auftrag zur Lieferung einer Anlage in China gegen einen chinesischen Mitbewerber, der eine Nachahmung der Anlage angeboten hatte, weil von diesem ein Patentverletzungsverfahren aus einem Patent eingeleitet wurde, welches die ursprünglich vom europäischen Hersteller entwickelte Maschine unter Schutz stellte. Nur ein eingeleitetes Löschungsverfahren gegen dieses Schutzrecht führt dann zumindest zur Löschung des „Fake-Patentes“ und beendete den Patentverletzungsstreit. Die Erkenntnis daraus ist, dass chinesische Firmen mittlerweile ein sehr ausgeprägtes Schutzrechtsbewusstsein haben und die Nachlässigkeit im Eigenschutz der europäischen Firmen ausnutzen.
Was kann man tun:
Eigene Produkte patentrechtlich schützen - auch wenn Verbesserungen auf den ersten Blick trivial wirken
Durch eigene Patentveröffentlichungen – spätere „Fake-Anmeldungen“ verhindert oder zumindest bekämpfbar machen
eigene Vorbenutzungshandlungen viel besser dokumentieren und Unterlagen lange aufbewahren
an den Designschutz auch von Maschinen denken – zur wirksamen Abwehr äußerlicher Nachahmungen
Aktiv die Schutzrechtsanmeldungen in der eigenen Branche überwachen – auch in China - beispielsweise mit Produkten wie www.uptoIP.com
Proaktiv chinesische Schutzrechtsanmeldungen auf eigene Produkte mit Löschungsverfahren bekämpfen
Europa nimmt den Schutz nicht ernst genug
Abschließend kann festgehalten werden, dass China nicht nur am Markt, sondern auch im IP-Wesen ein starker Player geworden ist. Viele der als Plagiate bezeichneten Produkte aus China sind rechtlich gar keine Plagiate, weil die europäischen Firmen den Schutz ihrer eigenen Technologien nicht ernst genug genommen haben und daher chinesische Firmen dies berechtigt nutzen. Zusätzlich gehen viele Firmen gegen tatsächliche Rechtsverletzer aus China zu wenig forsch vor, weil sie der fälschlichen Meinung sind, dass eigene Rechte in China nicht durchsetzbar wären. Aus vielen Fällen wissen wir jedoch, dass man sowohl in administrativen wie auch in gerichtlichen Verfahren seine Rechte sehr erfolgreich in China verfolgen kann.
Abschließend sei noch auf ein aktuelles Risiko hingewiesen: Wer ein nicht ausreichend qualifiziertes Verwarnungsschreiben an chinesische Firmen richtet, kann nun - nach neueren höchstgerichtlichen Entscheidungen - mit erheblichen Strafschadenersatz belegt werden. Shuanghuan Co. – ein chinesischer Autobauer - hat nun einen solchen Strafschadenersatz in Millionenhöhe gegen Honda Corp. zugesprochen bekommen.
Wie China Jagd auf europäische Hochtechnologie macht, lesen Sie hier.