Automatisierte Intralogistik : Wie der automatische Routenzug nicht zum Sicherheitsproblem wird

Safety First Schild

"Safety First" heißt es in Lager und Produktion. Das gilt auch für den Routenzug.

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Aufgrund der Komplexität des automatischen Routenzugs gelten hier besondere Anforderungen. Und zwar für die automatische Zugmaschine, sowie zusätzlich für die Hänger und den Zug als Ganzes. Diese acht Punkte sollten Sie bedenken.

1. Erkennungssysteme

Fahrerlose Routenzüge, die in allgemeinen Verkehrsbereichen eingesetzt werden, müssen mit Systemen zur Erkennung von Personen und Hindernissen im Fahrweg ausgestattet sein. Die sicherheitsbezogenen Teile von Einrichtungen zum Erkennen von Personen müssen dem Performance Level PL= d nach DIN EN ISO 13849-1 entsprechen.

2. Schleppkurve mitbedenken

Bei Kurvenfahrten muss die gesamte Schleppkurve berücksichtigt werden, also die gesamte vom Schlepper, allen Anhängern und der Last überstrichene Fläche. Es kann daher sein, dass an jedem Hänger zusätzliche Personenschutzeinrichtungen erforderlich werden.

3. Hänger kennzeichnen

Bei einem automatisierten Routenzug gelten die Hänger als Teil einer Maschine und müssen ein CE-Kennzeichen haben.

4. Zusatzausstattung der Hänger

Ein sicherer Betrieb des automatisierten Routenzugs erfordert zusätzliche Ausstattung der Hänger mit beispielsweise Not-Halt-Taster, Absicherung der Hänger-Zwischenräume, Blinkleuchten zur Fahrtrich­tungsanzeige, ggf. Bremslichter, ggf. Sensorik zur Lastüberstanderkennung, Haltebremse.

5. Sicheres Losfahren

Die Zugmaschine muss ein optisches und akustisches Signal vor dem Losfahren abgeben. Das bedeutet auch eine Anfahrverzögerung von 1 bis 2 Sekunden. Die ersten fünf Sekunden fährt sie zudem mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit (< 300 mm/s) los.

6. Bodenmarkierungen

In den Werkshallen ist es oft eng. Dadurch können beispielsweise die nach ASR A1.8 „Verkehrs­wege“ geforderten Mindestsicherheitsabstände nicht immer eingehalten werden. In diesen Fällen braucht man Bodenmarkierungen, um die Gefahr des An-, Überfahrens und des Quetschens zu reduzieren.

7. Raus aus den Gefahrenbereichen

Im Gefah­renfall, wie etwa bei Feueralarm, muss sich der Betreiber im Klaren sein, dass das schnellstmögliche Freifahren der Flucht- und Rettungswege für einen automatisierten Routenzug eine besondere Herausforderung darstellt. Ganz allgemein gilt, dass sich ein automatisches Fahrzeug auch manuell aus einem Gefahrenbereich ent­fernen lassen können muss.

8. Vorgaben

Beim Betrieb eines automatischen fahrerlosen Fahrzeugs mit Anhänger sind die Vorgaben gemäß Abschnitt 4.10 der ISO 3691-4 zu beachten.

        Linde Factory Train
        Der Linde Factory Train als Positivbeispiel: Die vier Trailer sind elektrisch ausgestattet, gelenkt und gebremst. Die Zwischenräume zwischen den Trailern sind mit einem Personenschutz und mechanischen Abspannung gesichert. - © Linde