EU-Maschinenverordnung : Harmonisierte Normen: Neue Maschinenverordnung führt zu Graubereich
Viele Maschinenbauer sind unsicher, was die Umsetzung der kommenden Maschinenverordnung betrifft. Torsten Gast, der bei Phoenix Contact das Competence Center Services leitet, weiß das aus erster Hand. Offene Punkte sieht er etwa beim Thema Normung: „Der jetzige Anhang 1, der alle grundlegenden Gesundheits- und Schutzanforderungen anspricht, verändert sich und wird zu Anhang 3. Damit verlieren alle harmonisierten Normen ihre Vermutungswirkung“, konkretisiert er.
Sobald die neue Maschinenverordnung ihre Gültigkeit hat, wird es also keine harmonisierten Normen geben – sofern die Normengremien bis dahin keine neuen Normen definiert haben. Dadurch entsteht für eine Weile ein Graubereich. Sicherheitsexperte Gast rät Herstellern, in dieser Zeit selbst zu dokumentieren, was sie machen. Er erklärt: „Wenn Sie bis dato eine harmonisierte Norm angewendet haben, ist es am besten, diese weiter anzuwenden, auch wenn diese nicht mehr harmonisiert ist. Und wenn später in der Maschinenverordnung etwas steht, das in der angewandten Norm nicht vorkommt, können Sie über Ihre Dokumentation nachweisen, was Sie gemacht haben“. Wie lange dieser Graubereich bestehen bleibt, ist nicht genau vorherzusagen. Aber bei mehr als 780 harmonisierten Normen, die aktuell noch unter die Maschinenrichtlinie fallen, wird deren vollständige Überarbeitung noch dauern. Die Hauptnormen werden aber schneller angepasst werden als sogenannte C-Normen, die nur wenige Maschinen betreffen.
Begriffserklärung harmonisierte Normen
Harmonisierte Normen sind Standards, die von der Europäischen Union angenommen wurden, um die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Produktsicherheit, Umweltschutz und andere Bereiche zu erfüllen. Sie werden von europäischen Normungsgremien erstellt und von der Europäischen Kommission anerkannt. Harmonisierte Normen gelten in allen EU-Mitgliedstaaten und ermöglichen es Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten, ohne dass sie in jedem Land separate Tests und Zertifizierungen durchlaufen müssen. Die Nachweispflicht ihrer Einhaltung liegt nicht mehr beim Hersteller, sondern auf der staatlichen Seite, also bei den Gewerbeaufsichtsämtern oder bei den Berufsgenossenschaften. Grundsätzlich gilt: alle Normen sind freiwillig anzuwenden.