Talsohle noch nicht erreicht : Knil: "Befinden uns in struktureller Nachfragekrise"
Die Metallindustrie befindet sich seit dem dritten Quartal 2023 im Abschwung. Laut dem aktuellen WIFO-Konjunkturtest für die Branche ist auch für das Jahr 2024 mit einer Fortsetzung der schlechten Lage zu rechnen. Christian Knill sieht die Branche vor der Herausforderung, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten: "Leider haben sich unsere Befürchtungen, die wir zum Start der KV-Verhandlungen im Herbst 2023 geäußert haben, bewahrheitet. Die Rezession setzt sich in der Branche fest und wir befinden uns in einer strukturellen Nachfragekrise. Umso wichtiger war es, dass die Gewerkschaft gemeinsam mit den Arbeitgebern die neue Wettbewerbssicherungsklausel im Kollektivvertrag verankert hat. Sie ermöglicht es Betrieben, die im internationalen Wettbewerb stehen und einen hohen Personalanteil haben, die vereinbarten KV-Erhöhungen auf 7 % bzw. 8,5 % zu reduzieren."
Laut Knill setzt jedes zehnte Unternehmen aus der Branche auf diese Klausel. Die konkrete Ausgestaltung soll für rund 32.000 Beschäftigte der Metalltechnischen Industrie bis Ende Februar vereinbart werden. "Das gibt den Unternehmen mehr Flexibilität, um besser auf die jeweilige Wettbewerbssituation zu reagieren. Für die Beschäftigen bedeutet dies mehr betriebliche Mitsprache, Arbeitsplatzsicherheit und Verständnis für die spezifische Lage ihres Betriebes", so Knill.
Die aktuelle Lage in der Metalltechnischen Industrie
Laut WIFO-Konjunkturtest ist die Produktion in den letzten drei Monaten weiter gesunken, und das Tempo des Rückgangs hat sich beschleunigt. 43% der Unternehmen melden, dass die Produktion in den letzten drei Monaten gesunken ist, im Oktober 2023 waren es rund 36%. In der Metallindustrie sinkt die Produktion noch stärker als im Maschinenbau. Auch die Produktionsaussichten bleiben negativ: Mehr als 30 % der Unternehmen rechnen in den nächsten drei Monaten mit weiteren Rückgängen, nur 8 % erwarten einen Produktionsanstieg. Bei den Auftragseingängen erlebte die MTI seit Mitte 2022 einen stetigen Abwärtstrend. 49 % der Unternehmen bezeichnen ihren Auftragsbestand als „nicht ausreichend“. "Die Talsohle des Abschwungs ist damit in der Metallindustrie noch nicht erreicht", urteilt Knill.
Auch die internationalen Rahmenbedingungen sind für die exportorientierte Industrie schwierig: Der wichtigste Exportmarkt Deutschland befindet sich ebenfalls in einer Rezession, vor allem die deutsche Industrie verliert an Boden. Die Inflationsrate in Deutschland lag im vergangenen Jahr um zwei Prozentpunkte unter jener in Österreich. Die dadurch deutlich höheren Lohnsteigerungen in Österreich schwächen die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zusätzlich, „das ist ein giftiger Cocktail, den die Branche derzeit schlucken muss“, meint Knill.
Wettbewerbsklausel als Möglichkeit für Sicherung von Arbeitsplätzen
Bis Ende 2023 haben 120 Unternehmen der Metalltechnischen Industrie - die überwiegende Mehrheit KMU mit weniger als 500 Beschäftigten - erklärt, die Klausel anwenden zu wollen. Bis Ende Februar 2024 werden nun für rund 32.000 Beschäftigte der MTI auf betrieblicher Ebene entsprechende Lösungen ausgehandelt.
„Die neue Klausel steht jetzt vor der Bewährungsprobe. Für die Betriebe und Beschäftigten bietet sie eine wichtige Möglichkeit, maßgeschneiderte Lösungen zu finden und damit nachhaltig das Unternehmen zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern“, so Christian Knill abschließend.
Die Wettbewerbsklausel der Metaller erklärt
Zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen wurde im Rahmen der KV-Verhandlungen Ende 2023 erstmals eine Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel im Kollektivvertrag vereinbart. Diese ermöglicht es Betrieben mit einem hohen Personalkostenanteil, die vereinbarte KV-Erhöhung um bis zu 3 % zu reduzieren. Die Anwendung der Klausel ist abhängig von der Personalkostenbelastung und dem Betriebsergebnis des jeweiligen Unternehmens.
Die zugrunde liegende Formel ist die Berechnung der Personalkosten im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung (Summe aus Personalkosten, Abschreibungen und Gewinn). Je nach Höhe des errechneten Wertes ergibt sich eine Reduzierung der IST-Erhöhung (10 %, gedeckelt bei 400 Euro) in zwei Stufen auf entweder 8,5 % (Deckelung bei 340 Euro) oder 7 % (Deckelung bei 280 Euro).
Ein einmaliger Ausgleich der errechneten Kürzung in Form von Einmalzahlungen, Freizeit oder Aus- und Weiterbildung wird dann im Rahmen eines Interessenausgleichs auf betrieblicher Ebene vereinbart.