Telekommunikation : 5G: Industrie bekommt eigene Frequenzen

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Die Bundesnetzagentur hat gestern Rahmenbedingungen für lokale 5G-Anwendungen in Deutschland veröffentlicht. Die Industrie bekommt eigene Frequenzen. Die Frequenzen werden nicht versteigert sondern interessierten Parteien auf Antrag zugeteilt. Dafür hatten Verbände monatelang geworben. Die Telekommunikationsriesen sind nicht erfreut.

In einer Stellungnahme der Netzagentur heißt es: "Großes Potential für 5G liegt insbesondere auch im industriellen Bereich. Wir wollen deswegen Frequenzen zur Verfügung zu stellen, mit denen lokale Netze genau nach dem Bedarf der Unternehmen aufgebaut werden können. Dies ist ein wesentlicher Beitrag auf dem Weg zur Industrie 4.0", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Frequenzen für lokale Nutzung

In der anstehenden Auktion werden Frequenzen für bundesweite Zuteilungen aus dem Bereich 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz versteigert. Mit Blick auf unterschiedliche industrielle und mittelständische Geschäftsmodelle und Frequenzbedarfe stellt die Bundesnetzagentur daneben den Frequenzbereich 3,7 bis 3,8 GHz für lokale Anwendungen bereit. Diese Frequenzen können für die Industrieautomation bzw. Industrie 4.0, aber auch für die Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Ziel ist es, dass diese Bereiche ebenfalls von innovativen 5G-Anwendungen profitieren können.

Zuteilung, nicht versteigert

Nach einem offenen transparenten Diskurs mit den interessierten Kreisen hat die Bundesnetzagentur grundlegende Rahmenbedingungen für die Zuteilung lokaler Frequenzen erarbeitet. Die Frequenzen werden nicht versteigert sondern interessierten Parteien auf Antrag zugeteilt. Die Antragsberechtigung kann sich aus dem Eigentum an dem Grundstück sowie aus einem sonstigen Nutzungsrecht wie Miete, Pacht oder Beauftragung ergeben. Es wird sich dabei um innerbetriebliche Anwendungen handeln und nicht um Angebote für die Öffentlichkeit. Das Antragsverfahren soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 beginnen.

5G-Auktion möglich, Netzbetreiber klagen

Die Frequenzauktion für den schnellen Mobilfunk-Übertragungsstandard 5G kann in Deutschland wie geplant stattfinden. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte am Freitag Eilanträge der bisherigen Mobilfunk-Netzbetreiber gegen die Rahmenbedingungen der Versteigerung ab. Telefonica, Vodafone und Deutsche Telekom hatten Klagen eingereicht gegen die staatlichen Vergaberegeln.

Durch die Eilanträge sollten die Klagen eine aufschiebende Wirkung bekommen, wodurch die Auktion vorerst hätte abgesagt oder zumindest verschoben werden müssen. Durch die Abweisung der Anträge kann die Versteigerung der Frequenzblöcke nun aber wie geplant am kommenden Dienstag starten.

Netze der Konkurrenz öffnen

Aus Sicht der Netzbetreiber sind die von der Bundesnetzagentur erarbeiteten Vergaberegeln rechtswidrig. Die Firmen bemängelten unter anderem, dass sie ihre Netze unter gewissen Umständen der Konkurrenz öffnen müssen und ihre Investitionen dadurch entwertet würden - sie werteten das Regelwerk als Bremsklotz für den Mobilfunkausbau. Die Konkurrenz - etwa 1&1 Drillisch und Freenet - hatten ebenfalls geklagt, aber aus anderen Motiven. Dieser Eilantrag wurde ebenfalls zurückgewiesen.

Vor einigen Wochen reichten die Netzbetreiber separat voneinander Eilanträge beim zuständigen Kölner Verwaltungsgericht ein. Damit wollten sie erzwingen, dass ihre Klagen eine aufschiebende Wirkung bekommen. Diesen Anträgen folgten die Richter aber nicht - sie sahen keine "Eilbedürftigkeit" der Klagen, deren Hauptsacheverfahren nun wohl erst in einigen Monaten und damit nach der Auktion starten. (APA/dpa/red)