Produktionsstopp : Krisenbewältigung: ZF-Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung
Nachdem viele Kunden von ZF in den vergangenen Tagen angekündigt haben, ihre Produktion für mehrere Wochen ruhen zu lassen, haben Unternehmen unter Zustimmung des Betriebsrats auf die ausbleibende Nachfrage reagiert. Kurzarbeit anordnen spielt dabei eine wesentliche Rolle und hat nich zuletzt wirtschaftliche Gründe. Mit einer Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit können jetzt Teile von Produktion und Verwaltung kontrolliert heruntergefahren werden. „Das ZF-Team hat es lange mit großem Einsatz geschafft, trotz Ausbreitung des Coronavirus unsere Kunden weiter zu beliefern“, sagt Sabine Jaskula, Vorstand Personal und Recht. „Wir gehen davon aus, dass wir die Arbeit sowohl in einzelnen Produktlinien als auch in ganzen Werken und Verwaltungsbereichen ruhen lassen werden. Dies geschieht, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und um der Nachfrageunterbrechung der Auto- und Lkw-Hersteller zu folgen. Beschäftigungs- und Einkommenssicherung konnten wir gut in Einklang mit den Interessen und dem Schutz des Unternehmens bringen. Das ist der ZF-Weg.“
Zugleich bereitet sich ZF darauf vor, den Wiederanlauf der Produktion seiner Kunden nach der Corona-Pause bestmöglich zu unterstützen, damit diese problemlos wieder in Kraft treten kann. „Die notwendigen Vorbereitungen dafür werden jetzt getroffen. Alle Führungsebenen und Mitarbeiter in Produktion und Verwaltung werden in dieser noch nie dagewesenen Situation einen Beitrag leisten müssen“, erläutert Jaskula.
„Wir erleben mit der Corona-Krise eine Situation, die wir uns noch vor wenigen Wochen kaum vorstellen konnten“, sagt Achim Dietrich, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats von ZF. „Als Betriebsrat ist uns wichtig, Beschäftigung zu erhalten, mit allen Menschen durch die Krise zu gehen und die Einkommen der Beschäftigten soweit wie möglich abzusichern.“
„Mit der neuen Kurzarbeitsvereinbarung haben wir den Weg frei gemacht – erstmals bundesweit, für alle ZF-Beschäftigten in Deutschland –, eine einheitliche Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld mit dem Vorstand tariflich zu vereinbaren“, ergänzt Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender von ZF. „Jetzt geht es vor Ort darum, passgenaue Lösungen für die jeweilige betriebliche Situation zu finden. Krisenbewältigung geht nur gemeinsam. Das ist der ZF-Weg.“
Die Regelung seitens Arbeitgeber und Betriebsrat gilt bis einschließlich Juni, wobei die Phase der Kurzarbeit sich danach richtet, zu welchem Zeitpunkt die Kunden von ZF ihre Werke wieder in Betrieb nehmen. Viele Fahrzeughersteller und Lkw-Bauer haben drei- bis vierwöchige Pausen angekündigt. Personalvorstand Jaskula erläutert: „Wir haben jetzt einen guten und belastbaren Rahmen, der unsere Beschäftigten auch bei einem kompletten Herunterfahren der ZF-Werke absichert. Durch einen zusätzlichen Beitrag des Unternehmens wird jeder rund 90 Prozent seines regulären Nettoeinkommens behalten.“ So will man außerdem bestmöglich erreichen, dass sich keiner der leitenden Angestellten mit dem neuartigen Coronavirus infiziert und so einen erheblichen Arbeitsausfall vermeiden.
Der kombinierte Einsatz von 25 Prozent Gleitzeit und 25 Prozent Urlaubszeit sowie 50 Prozent Kurzarbeit ermöglicht das Ruhen von Produktion und Verwaltung und sichert die Beschäftigung der Belegschaft und vermeidet so, von einem völligen Arbeitsausfall betroffen zu sein. Die Belieferung von Kunden hat weiterhin Priorität und wird dazu führen, dass vereinzelt Werke und Produktlinien sowie Teile der Verwaltung normal weiterarbeiten. Für sie gelten die bereits eingeführten verschärften Maßnahmen zum Gesundheitsschutz weiterhin.