Künstliche Intelligenz : Kann man einen Algorithmus patentieren?

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© Sunny studio - Fotolia

Vor drei Wochen ging die siebte Folge des Podcasts „KI in der Industrie“ online. Eine besondere Folge, denn im Mittelpunkt stand nicht die Technik, sondern das Recht, das Patentrecht. Was Factory-Redakteur Robert Weber in diesem Podcast gelernt hat, fasst er als Nicht-Jurist in drei Schritten zusammen. Vorweg: Nicht-juristischen Vokabeln seien verzeihen. Und klar: eine individuelle Rechtsberatung kann der kurze Text natürlich nicht ersetzen. Aber zu den Zahlen: Zwischen den 50er Jahren und 2016 gab es rund 340.000 Patentanmeldungen. Davon entfielen die meisten Anmeldungen auf das maschinelle Lernen (134.777 Anmeldungen). Computer Vision führt die Anwendungsfälle an. Spannend aus industrieller Sicht: Zwischen 2013 und 2016 stiegen die Neuanmeldungen für Robotik und Kontrollverfahren um etwa 55 Prozent pro Jahr, was in etwa rund 10.000 Anmeldungen entspricht. Was heißt das nun?

1. Mittelständische Patent-Skepsis

Es steigen zwar die Patentanmeldungen, diese kommen aber leider zu wenig vom Mittelstand.

Die Patentanwälte haben mehr zu tun. In den letzten 18 bis 24 Monaten ist die Nachfrage nach Beratung und Unterstützung bei der Patentierung im Bereich KI gestiegen. Warum ist das spannend? Gegenwärtig melden vor allem große Unternehmen und viele Universitäten zahlreiche Patente an. Aber: Die Patentanmeldung ist nicht gleich dem Patent. In drei bis fünf Jahren wird sich zeigen, welche Patentanmeldungen überhaupt erfolgreich waren. Die Zahlen werden also auch nach oben getrieben, um im KI-Rennen möglichst weit vorne zu stehen. Darüber hinaus melden viele Mittelständler Patente gar nicht an - weil Sie denken, KI-Anwendungen seien sowieso nicht schützenswert. Oder weil sie schlechte Erfahrungen gemacht haben, denn ein Patent muss so ausführlich beschrieben werden, dass ein technischer Experte dieses nachbauen kann. Davor scheuen viele Mittelständler zurück und hosten die Anwendungen lieber auf dem eigenen Server. Die Hoffnung: Das schaut schon keiner rein.

2. Die Algorithmus-Krux

Unternehmen oder Forscher können sich einen Algorithmus nicht immer schützen lassen.

Ein Algorithmus selbst kann nicht als Algorithmus geschützt werden. Eine Krux? Fast. Wenn ein Algorithmus in einem System, in einer Anwendung genutzt wird, dann wird er unter Umständen schützbar. Die Anforderung dabei: Man muss ein technisches Problem mit einem technischen Gegenstand lösen. Ein Beispiel: Wenn Alexa genutzt wird, um ein Musikstück von Bob Dylan vorzuspielen, dann wird damit kein technisches Problem gelöst. Wenn ein Anwender Alexa aber nutzt, um eine Werkzeugmaschine zu betreiben, dann wurde möglicherweise ein technisches Problem gelöst. Ergo ist es schützbar.

3. Wem gehört der Fortschritt?

Wenn eine Maschine dank KI effizienter arbeitet, wem gehört dann dieser Gewinn? Der Maschine sicher nicht.

Es gilt das Individualrecht. Sollte eine Maschine dank KI mehr Leistung erbringen und ist ein beispielsweise ein Dienstleister in dieses Projekt eingebunden, dann gehört ihm dieser Gewinn. Klingt logisch. Aber was passiert, wenn eine Maschine mithilfe von KI einen neuen Werkstoff entwickelt? Wem gehört diese Erfindung? Dem Domainexperten (dem Werkstoffwissenschaftler) oder dem Systemexperten, dem Data Scientist? Da ist die Erfinderpersönlichkeit juristisch noch nicht ausreichend geklärt. So die Theorie. In der Praxis wird meist der Domainexperte der Patentanmelder sein, denn ihm wird die Erfindung zugeschrieben.

Tipp der Redaktion: Podcast „KI in der Industrie“: Peter Seeberg, KI-Berater für den Maschinenbau und unser Redaktionsmitglied Robert Weber starteten einen KI-Podcast. Der Fokus liegt auf den Maschinenbau und der produzierende Industrie. Reinhören und mitdiskutieren. Jetzt auf Spotify und iTunes!