Niederösterreich : Windpark in Dürnkrut bewilligt

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© Vaceslav Romanov - Fotolia

Sieben Windkraftanlagen der Dreimegawatt-Klasse wurden vor kurzem vom Land Niederösterreich in der Gemeinde Dürnkrut bewilligt, nun ist der Bescheid rechtskräftig: Vier Anlagen errichtet die Windkraft Simonsfeld, drei die WEB Windenergie AG. Die Anlagen werden nach Ausbau des Stromnetzes im östlichen Weinviertel – also frühestens 2021 – errichtet.

Windkraftwerke gibt es bereits seit fünf Jahren in der nächsten Umgebung: Die Windkraft Simonsfeld und die WEB Windenergie betreiben erfolgreich seit fünf Jahren je fünf Windkraftwerke in den Gemeinden Dürnkrut und Velm-Götzendorf. 2018 wird dieser Windpark in einem ersten Ausbauschritt um neun Kraftwerke erweitert. Die Errichtung der sieben nun bewilligten Anlagen folgt dann in einem zweiten Ausbauschritt.

Netzausbaus im östlichen Weinviertel abwarten

22 Millionen Euro wird die Windkraft Simonsfeld in die Errichtung ihrer vier Windkraftwerke investieren. Mehr als 36,8 Millionen Kilowattstunden Windstrom werden diese Jahr für Jahr in das Weinviertler Stromnetz einspeisen – eine Strommenge, die dem Verbrauch von mehr als 9.200 österreichischen Durchschnittshaushalten entspricht. Wermutstropfen ist der voraussichtliche Errichtungszeitpunkt. Tanja Bernscherer: „Bevor wir unseren Windpark ans Netz bringen können, müssen wir die Fertigstellung des Netzausbaus im östlichen Weinviertel abwarten. Wir gehen davon aus, dass wir die vier Maschinen in vier bis fünf Jahren in Betrieb nehmen können“. Die Umsetzung des Projektes ist auch abhängig von allfälligen Änderungen des Ökostromgesetzes.

Einigung mit Vogelschützern

„Dieser Windpark ist unser Projekt mit den umfangreichsten vogelkundlichen Untersuchungen“, erläutert Projektleiterin Bernscherer: „Wegen der Nähe zu den ökologisch und ornithologisch sensiblen March- und Thaya-Auen waren langjährige Untersuchungen der regionalen Vogelwelt erforderlich. Letztlich haben wir eine tragfähige Einigung mit Natur- und Vogelschützern gefunden. Die Bewilligung ist seit kurzem rechtskräftig.“ Teil der Einigung mit den Vogelschützern sind lebensraumverbessernde Maßnahmen im Ausmaß von drei Hektar je Anlage und eine weitere Studie zum Verhalten der regional maßgeblichen Vogelarten.