Patentrecht : Trotz Brexit: EU-Einheitspatent soll kommen

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Das geplante Einheitspatent - der offizielle Name lautet Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung (EPeW) - ist ein Patent, das nach derzeitigem Stand in 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Gültigkeit haben soll. Nach dem Abschluss des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht Ende 2012 war Österreich im Jahr 2013 der erste Vertragsstaat, der das Abkommen ratifizierte. Mittlerweile liegen die Ratifizierungen von elf Vertragsstaaten, darunter auch Frankreich, vor. Voraussetzung ist die Ratifizierungen durch 13 Vertragsstaaten, darunter Großbritannien, Deutschland und Frankreich. Angesichts des Brexit-Votums stellte sich die Frage, ob und gegebenenfalls wann das Einheitspatent in Kraft treten kann und ob und wann das Einheitliche Patentgericht seine Arbeit aufnehmen kann.

Nationale Ratifizierungsverfahren werden fortgesetzt

Rechtzeitig für die Sitzung des Rates für Wettbewerbsfähigkeit vom 28. November kündigte die Regierung Großbritanniens an, das nationale Ratifizierungsverfahren fortzusetzen. Nach inoffiziellen Informationen ist das Ziel, dies bis zum Frühjahr 2017 zu erledigen.

Einerseits ist diese Information ein Hinweis an die Unternehmen, sich verstärkt mit den Auswirkungen des „neuen Patent-Systems“ auseinanderzusetzen. Dieses ist geprägt durch die vereinfachte Erlangung eines einheitlichen Patents für alle Vertragsstaaten dieser verstärkten Zusammenarbeit iSd Art 326 AEUV und durch die Möglichkeit, Streitigkeiten über Patentverletzungen und die Rechtsbeständigkeit von Patenten mit Wirkung für alle Vertragsstaaten in einem einzigen Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht zu führen.

Einheitliches Patentgericht

Andererseits ist die Entscheidung Großbritanniens im Lichte des Brexit-Referendums beachtlich. Als Mitgliedstaat des neuen Systems unterwirft sich Großbritannien (weiterhin) der vom EuGH in seinem Gutachten 1/09 für die Zulässigkeit des neuen Patent-Systems geforderten Bedingungen. Dazu gehören die Anerkennung der Priorität Europäischen Rechts und die Möglichkeit, Entscheidungen des Einheitlichen Patentgerichts vor dem EuGH bekämpfen zu können. Dies ist im Hinblick auf das Brexit-Referendum nicht selbstverständlich, weshalb mit großer Spannung erwartet wurde, wie Großbritannien bezüglich des an sich mehr oder weniger im Endstadium befindlichen Ratifizierungsprozesses verhalten würde. Es überrascht nicht, dass in der Erklärung Großbritanniens der Vorbehalt angebracht ist, dass diese Entscheidung unpräjudiziell ist für die Brexit-Verhandlungen mit der EU.

Zum Autor: Dr. Christian Gassauer-Fleissner ist Rechtsanwalt in Wien. Einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte ist das Patentrecht. Von 2009 bis 2014 war Gassauer-Fleissner Mitglied des Vorstands der European Patent Lawyers Association (EPLAW), von 2012 bis 2014 deren Präsident.