1zu1 Prototypen : Keimfreie Produktion in Reinraum-Qualität

1zu1 Prototypen Reinraum
© Darko Todorovic

Für seine Spritzgussabteilung hat 1zu1 Prototypen in den vergangenen Monaten einen Reinraum geschaffen: Er ist hermetisch abgeriegelt und mit neuester Klima- und Filtertechnik ausgestattet. Dort stehen zwei gekapselte Maschinen mit 70 und 100 Tonnen Schließkraft bereit. Sie ermöglichen eine Produktion von Kleinserien nach ISO-Reinraumklasse 8.

Die gekapselten Anlagen produzieren bakterien- und keimfreie Kunststoffteile, die wegen der sehr konstanten Temperatur und Luftfeuchtigkeit auch besonders präzise gefertigt sind. Die Entnahme und Verpackung der Werkstücke erfolgt anschließend im sogenannten „Laminar flow“-Bereich. Die Mitarbeiter unterliegen dabei rigorosen Hygienevorschriften und tragen sterile Arbeitsanzüge, Haarnetz und Mundschutz. Zur Bestätigung der Keimfreiheit können Abklatschproben erstellt werden, mit denen die Zahl der Keime und Hefepilze gemessen wird.

Wachsende Nachfrage

Für die Adaptierung des Raumes, die spezielle Klima- und Filtertechnik sowie die beiden Reinraum-Spritzgussanlagen hat 1zu1 Prototypen knapp eine Million Euro investiert. Ein weiterer Ausbau um bis zu zwei zusätzliche Anlagen ist bereits geplant.

Schon jetzt hat das Unternehmen mehrere Aufträge aus der Pharmaindustrie erhalten. „Es kommt vor, dass für die Zulassung eines Medizinprodukts bis zu 100.000 Stück von einzelnen Teilen benötigt werden“, schildert Wolfgang Humml, technischer Geschäftsführer von 1zu1 Prototypen. „Die Zulassungsbehörden fordern, dass diese im selben Verfahren gefertigt werden wie in der späteren Serienproduktion. Genau das können wir nun anbieten.“

Humml erwartet eine steigende Nachfrage in den kommenden Jahren auch aus anderen Branchen, wie etwa der Automobilindustrie oder der Mikroelektronik: „In vielen innovativen Branchen wird zunehmend unter zertifizierten Reinraum-Bedingungen produziert.“

Höchste Geheimhaltung

Im neu geschaffenen Raum hat 1zu1 Prototypen auch Vorkehrungen für Projekte mit höchstem Diskretionsanspruch getroffen. Er ist von anderen Unternehmensbereichen und von außen nicht einsehbar. „Dort sind jetzt Kundenabnahmen unter strengster Geheimhaltung möglich – sowohl mit als auch ohne die Anforderungen eines Reinraums“, freut sich Humml. „Das ist ein weiterer Baustein für perfekte Leistungen für unsere Kunden.“