Übernahmestreit : Der Kampf gegen die Gewinnabführung
Bereits Ende des letzten Jahres hatte der Traditionskonzern Osram weitgehend seine Unabhängigkeit verloren. Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung Anfang November 2020 stimmten mehr als 99 Prozent der Aktionäre der ehemaligen Siemens-Tochter für einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem neuen Eigentümer AMS. Die Österreicher haben damit jetzt den Durchgriff bei ihrer neuen Tochter – so dachte man zumindest.
Widerstand gegen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Nun steht AMS vor dem nächsten Hindernis: Mehrere Osram-Aktionäre klagen gegen den geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem steirischen Sensor-Spezialisten. Damit kann der Vertrag, mit dem AMS einen umfassenden Durchgriff auf Osram bekommt, vorerst nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
„Aufgrund der Erfahrungswerte aus ähnlich gelagerten Fällen gehen wir davon aus, dass sich diese Eintragung lediglich verzögern wird", sagte ein Sprecher von Osram. Das Unternehmen werde sich gegen die Klagen verteidigen.
Die Osram-Hauptversammlung hatte dem Beherrschungsvertrag wie erwähnt Anfang November zugestimmt. Danach haben die Osram-Aktionäre die Wahl zwischen einer Garantiedividende oder einer Abfindung. AMS will sich mit dem Vertrag Zugriff auf die Finanzmittel von Osram verschaffen, auch um die Schulden für die mehr als vier Milliarden Euro schwere Übernahme zu tilgen.
Die Anfechtungsklagen gegen den Aktionärsbeschluss seien bei der Kammer für Handelssachen beim Landgericht München I anhängig, erklärte Osram. Das Gericht hat in der Regel drei Monate Zeit zu entscheiden, ob es die Eintragung trotz der anhängigen Klagen freigibt.